Hallo Frau Huber,
in NRW werden die Erleichterungen in §111 beschrieben.
Sie können auf Sprinkerung, BMA und Alarmierungsanlagen verzichten, wenn:
1. Nutzungseinheiten raumabschließend F30 abgetrennt sind.
2. Nutzungseinheiten nicht größer als 200qm sind oder Nutzungseinheiten >200qm mit F30-Trennwänden von Teileinheitsgrößen von weniger als 200qm.
3. Brandüberschlag zwischen den Geschossen konstruktiv ausgeschlossen ist.
4. Druckbelüftung der Treppenhäuser und Brandfallsteuerung Aufzüge automatisch auslöst.
5. Netzstromversorgte Rauchmelder flächendeckend vorhanden sind.
Es gibt noch andere varianten, welche folgend beschrieben sind, aber diese ist die Möglichkeit mit der wenigsten Technik.
Für NRW