Hallo, es ist noch eine alternative techn. Lösung §3 MBO). Die DIN 182323-2 ist baurechtlich nicht als Techn.Baubestimmung eingeführt und stellt somit nur einen Stand der Technik dar. Das angesprochene vereinfachte Verfahren ist ebenfalls ein Stand der Technik und somit gleichwertig zu werten. Die ursprüngliche Einschränkung im Vorspann des vereinfachten Verfahrens, mit Bezug auf die ggf. baurechtliche Einführung der DIN hat sich überholt, da die DIN nicht eingeführt ist/wird.
In RP ist dieses vereinfachte Verfahren explizit eingeführt. Andere Länder haben es als geichwertig anerkannt.
Ob wohl dort weniger RA-Öffnungen gefordert sind, gibt es keinen Sicherheitsverlust, da diese über BMA gesteuert, fürher öffnen. Bei den Kosten muss man abwägen, welche Lösung preiswerter ist. Will man ohnehin eine BMA, ggf. auch aus betrieblichen Gründen, ist die Anwendung des vereinfachten Verfahrens sicherlich sinnvoller.
mfg
der Feuerteufel