Habe eine Bestandssituation (Bj. 1992) vorliegen mit TG auf UG1, UG2, UG3 und UG4.
Sprinklerung und Entrauchung über gesonderte Entrauchungsanlage (Kaltentrauchung). Die Entrauchungszentrale liegt in UG4 und ist über einen (1) Schacht mit den mit UG4, 3, 2 und 1 verbunden. In jedem UG gibt´s Brandschutzklappen (Trox FK PA-X 100 K90), die im Brandfall motorisch öffen (BELIMO FST24-S-ST). Nachströmung über Zuluftklappen (Klappen + Antrieb gleich wie o.g. Abströmseite).
Angesteuert wird die Anlage (angeblich) über die jeweilige Alarmventilstation der Sprinkleranlage und/oder einen Handtaster in der TG.
Sämtliche Steuerkabel + Stromversorgung der Entrauchungsventilatoren erfolgen über lange Kabelstrecken in der TG ohne Funktionserhalt.
Abgasventilator ohne 300-Grad-Auslegung.
Aus meiner Sicht ist die Anlage nicht betriebssicher und wirksam.
Zum einen sind die o.g. Trox-BSK standardmäßig mit Schmelzlot versehen - alle anderen Optionen sind additiv möglich, die Zulassung sieht aber keine Entfernung des Schmelzlotes vor.
D.h. bei 72 Grad im Kanal machen die Klappen - je nach Brandort und Temperaturbeaufschlagung - auf Zu- und/oder Abluftseite dicht.
Kaltrauch einer gesprinklerten TG kann aber lt. Literatur durchaus bei 150 - 200 Grad C liegen...
Ausserdem lösen Standard-Glasfässchen (rot) einer Sprinkleranlage zwar nominell bei 68 Grad aus, tatsächlich werden aber zu diesem Zeitpunkt bereits Rauchgastemperaturen von lokal weit über 200 erreicht. D.h. Kabel ohne Funktionserhalt haben dann ggf. (je nach Brandort) bereits versagt. D.h. die Sprinkleranlage schutzt die Verkabelung u.U. nicht ausreichend.
Ein stromloses Öffnen der BSK kann aber auch nicht gewollt sein, da dann im Brandfall alle 4 TG-Geschoße beim Standardfall (Brand = Stromausfall) offen miteinander verbunden wären...
Eine SPrüfV-Abnahme o.ä. gibt´s nicht bzw. ist nicht mehr nachvollziehbar. Die laufende Wartung wird durch eine Firma ausgeführt, die sich auch an einer fehlenden Anlagendoku/-Schema nicht stört...
Übertreib´ ich´s, oder darf/muss man derartigen konzeptionellen Schrott als aaSdT der 1990er ansehen?
Stefan Blümel