vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt, sorry.
Wenn das Gebäude gem. Art. 2 eine VStätte ist und ganz normal in die VStättV fällt ist ja erst mal alles relativ klar und die Anforderungen auch nach oben hin begrenzt/definiert.
Nehmen wir weiter an, das ganze Gebäude fällt unter die VStättV, also keine anderen abgegrenzten Nutzungsbereiche o.ä.
Jetzt kommt aber hinzu, dass das Gebäude zusätzlich noch ein anderes Sonderbaukriterium erfüllt, nähmlich BGF > 1.600 m2.
Sind damit dann - da der Sonderbau "> 1.600 m2" ja ungeregelt ist - zusätzliche Anforderungen formal gerechtfertigt?
(Mir geht´s nicht darum, ob sachlich etwas sinnvoll ist, sondern rein um die Formalie.)
Kurz: kann ein Gebäude gleichzeitig geregelter und ungeregelter Sonderbau sein?
Meiner Meinung nach nein - aber das sehen sicht alle Bauaufsichten so...
Stefan Blümel