Hallo,
ich muss mal dieses "alte Thema" kurz aufgreifen:
Was ist bzw. was passiert wenn der Ersteller des Brandschutznachweises die Baubeginnsanzeige nicht unterschreiben will?
- Kann man ihn dazu irgendwie "zwingen"
- bzw. ist ein kurzer Dreizeiler an die Behörden ausreichend, dass der Nachweisersteller die Unterschrift verweigert
- bzw. ist es erlaubt das ein anderer Nachweisberechtiger die Baubeginnsanzeige unterschreibt (obwohl er den Nachweis nicht erstellt hat.)
Kurze Erläuterung der Problematik:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein größeres Areal eines Bauträgers mit baugleichen Haustypen der Gebäudeklasse 4 die in verschiedenen Bauabschnitten gebaut werden.
Der externe Architekt war zugleich der Brandschutzfachplaner. Mitten in der Bauausführung kam es zu einem Konflikt und dem Architekten wurde gekündigt.
Die ersten Baubeginnsanzeigen wurden vom Architekten bzw. Brandschutzfachplaner noch unterschrieben. Jetzt stehen die nächsten Bauabschnitte an und die Baubeginnsanzeigen müssen raus, doch auf Nachfrage beim Ex-Architekten kam bis her keine Reaktion.
Daher die o.g. Fragestellung!
Besten Dank für eine hilfreiche Reaktion!
Gruß
Heidi Farr