Hallo,
das gleich Problem hatten wir vor einiger Zeit mit den Kabelboxen eines Herstellers.
RAS-Leitungen aus Kunststoff werden explizit nicht in Kombischottungen geprüft, weil der Fall für die div. Hersteller gar nicht vorkommen kann und darf. (Zitat)
Wir hatten damals Glück, dass unser verbautes Schottungssystem für Leerrohre (Enden verschlossen)bis 63mm geprüft war und uns der Hersteller eine nur geringfügige Abweichung bescheinigte. Glück deshalb, weil aufgrund der Projektierungsgrundlagen der Hersteller RAS-Rohre gar nicht in einen anderen Brandabschnitt geführt werden dürften. Man erkennt zwar das es brennt, kann aber keinen Ort mehr zuordnen. Laut der Fachberatung auf der Interschutz muss die Zentrale (Melder) im überwachten Bereich liegen und über eine Meldeleitung mit der BMZ verbunden sein. Dieses Kabel kann man dann auch schotten.
Gebaut und ausgeschrieben wird aber regelmässig die Verlegung entlang von Kabeltrassen in Hohlböden durch die Schottungen bis in die Serverräume.