Um die vorgehenden vermutlich houmorig gemeinten Antworten etwas zu verifizieren.
Ein Gebäude so knapp unter der Hochhausgrenze ist schon mit Vorsicht zu genießen; übel wenn sich im Nachgang herausstellt das die Höhe "leider" doch + 22,05 m beträgt. Also keine "Rechenakrobatik" um die 21,90 m hinzulügen sondern mit echten Zahlen agieren.
... und dann natürlich ein gutes Maß an Wissen über den Brandschutz (egal ob intern oder extern); oft hilft es, für Grundsätzliches ein vorbereitendes Gespräch mit der zuständigen Brandschutz-Dienststelle zu führen, ggf. auch nur um zu ergründen an welchen Punkten sich die Sichtweisen unterscheidet.
Ist man in einzelnen Punkten anderer Meinung, hat man dann die Gelegenheit im Zuge der Erstellung des BSK die abweichenden Punkt "hieb- und stichfest" schriftlich darzulegen.
In diesem Gespräch dann auch klären warum ggf. keine Fluchtwegepläne vorhanden sein bräuchten.
Viel Erfolg!