Also, ich hätte jetzt fast einfach nur "Blödsinn" hingeschrieben, aber was richtig Vernünftiges fällt mir dazu trotzdem nicht ein.
Die einzige Bauvorschrift, die auf Brandlasten abzielt ist die Industriebaurichtlinie. Brandlast ist jeder brennbarer Stoff ohne jede qualitative oder quantitative Wertung. Und damit zu unterscheiden von der Brandbelastung oder Brandleistung. Und hat schon gar nichts mit der berühmten erhöhten bzw. besonderen Brandgefahr zu tun.
Von daher kann auch nichts bekannt sein, weil es nichts gibt, was bauaufsichtlich geregelt wäre.
Darüber hinaus gelten Anforderungen an Lagerräume (z. B. Türen zu Treppenräumen) generell ohne jede Berücksichtigung von Brandlasten. Auch Lagerräume, in denen gar keine brennbaren Stoffe gelagert werden, müssen eine feuerhemmende Tür zum Treppenraum haben.
Gruß
Alexander Vonhof