kürzlich habe ich eine Begehung in einem Hochhaus aus den 50er Jahren vorgenommen.
Ertüchtigt auf Basis eines Konzeptes von 2006.
Dabei wurden hinterleuchtete Rettungswegbeschilder angebracht.
Auf meine Frage, warum diese den skurilen Rettungsweg über das Dach des Nachbargebäudes (anderes Flurstück, nicht grundbuchrtechtlich gesichert) ausweisen und nicht den Weg zum (einzigen) notwendigen Treppenraum wurde vom Betreiber damit beantwortet, dass dies der Ersteller des Konzeptes (2006) so vorgegeben habe, da den ersten Rettungsweg sowieso jeder kenne...
Stefan Blümel