Hallo
Wir planen und bauen zurzeit ein MFH der Gebäudeklasse 3. Vor einem langgestreckten Gebäude treten U-förmig die notwendigen Treppenräume um 1,50m hervor. Die Fenster der Treppenräume befinden sich senkrecht zur Hauptfassade, halbgeschossig versetzt im Bereich der Treppenpodeste. Laut Artikel 33 BayBO müssen die Wände notwendiger Treppenräume als raumabschliessende Bauteile feuerhemmend sein. ?Dies ist nicht erforderlich für Aussenwände von Treppenräume, die aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und durch andere an diese Aussenwand anschliessende Gebäudeteile im Brandfall nicht gefährdet werden können.? Bedeutet dies, dass die Aussendämmung und Fenster als nichtbrennbare Baustoffe herzustellen sind? Leider konnte mir bis dato niemand eine eindeutige Antwort liefern.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.