Zitat aus den "Entscheidungshilfen der Berliner Bauaufsicht"
"Das Rettungswegkonzept der BauO Bln ist ... seit vielen Jahrzehnten unverändert. Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum müssen in jedem (!) Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein."
Gruß
C. Lammer
P.S. Ein Souterrain liegt unter Geländeoberfläche.
P.S.2 Für eine Abweichung brauche ich jemanden, der sie auch (mit)trägt ...
Ah ja, Berlin kennt übrigens keine VStättVO ...