Hallo Herr Fleischhauer,
Ihr Problem ist bei uns "Tagesgeschäft". Die Frage ist m. E., ob der geplante Umbau Auswirkungen auf die anderen Bereiche hat oder nicht.
So wie Sie das Beschreiben, scheint ja der einzige Berührungspunkt des Umbaubereichs mit dem Bestand der Treppenraum zu sein.
Hier wäre also die Frage relevant, ob die Nuztung gleichartig oder nicht an den Treppenraum anschließt; z. B. mit einem vorgeschalteten notwendigen Flur. Oder ob nun eine andere Personenanzahl den Rettunsgweg nutzt (z. B. früher Büro, jetzt Versammlungsstätte).
Ansonsten belassen wir es bei Aussagen, ob sich für die einzelenen Punkte des Brandschuztkonzeptes neue Anforderungen ergeben. Z. B. Änderungen an der Löschwasserversorgung sind nicht notwendig, die Feuerwehraufstellflächen können so bleiben wie sie sind, ....
Dass der "Brandschutznachweis beide Geschosse berücksichtigt" heißt ja nicht, dass in allen anderen Bereichen ertüchtigt werden muss. Wenn diese dem damaligen Genehmigungsstand entsprechen und sich auch nach heutigem Kenntnisstand keine besonderen Gefahren ergeben, wo ist das Problem?
Gruß
C. Lammer