Hallo Blümel,
bitte nicht in Bayern suchen. Diesen ominösen Raum gab es bis zur BayBO 2008 hier nicht; zumindest nicht in der textlichen Definition und mit den nun an diesen "Raum" gestellten Anforderungen. In NRW hingegen gibt es zumindest diesen Raum schon immer; ich vermute, diese Formulierung ist dem scharfen jädefamerschen Auge durchgerutscht. In der OBB weiß man wahrscheinlich auch heute noch nicht so genau, was man sich da nun wieder eingebrockt hat.
@clammer: Es ist doch kein "Dreh", ob da eine Tür ist oder nicht. Sondern, ganz im Gegenteil, eigentlich andersrum gemeint:
Wie Blümel doch richtig sagt, lautet doch die eigentliche Frage, wann dieser Raum (oder meinetwegen begrifflich auch Dein "Fluchttunnel"), denn anfängt, ein solcher zu sein?
- wenn eine Tür zwischen diesem Raum und dem Treppenraum vorhanden ist (würde ja vielleicht naheliegen)?
- oder wenn dieser Raum außerhalb des Treppenraumgrundrisses liegt? Wenn dies gemeint ist, welchen nimmt man denn dann? Den des Geschosses direkt darüber? Das Mittel aller Geschosse? Oder was?
Und die "ganz eigentliche Frage" ist tatsächlich die von firefly nach dem WIESO, wobei ich nicht davon ausgehe, dass er damit wissen wollte, wo das in der BayBO steht. Sondern warum in aller Welt hier nur notwendige Flure angeschlossen werden dürfen (eine Forderung, die ggf. erheblich in die Grundrissgestaltung eingreift; Wände und Breite wird man wohl noch hinbekommen).
Meine Erklärung, warum das in der BayBO steht, steht oben ("upps"). Und bei der MBO dürfen halt alle mitspielen; auch solche Bundesländer, die aus innenliegenden Treppenräumen brandschutztechnische Monster machen, wie (eben) z.B. NRW.
Gruß
Werner Müller
PS: Wenn jemand die "ganz eigentliche Frage" geklärt hat, dann erkläre mir dieser, wie sich das Ganze z.B. mit § 6 (5) S. 1 BStättV in Einklang bringen lässt (BStättV Bayern wohlgemerkt).