@bluemels
Naja, nicht alles, was ausdrücklich nicht verboten ist, ist erlaubt oder macht Sinn.
Es ist zumindest verboten, brennbare Stoffe ausserhalb von KFZ aufzubewahren.
Ich muss in der Garage Dämmschichten aus nichtbrennbaren Baustoffen herstellen und lasse dann ggf. erhebliche Brandlasten über Kabeltrassen zu?
Ist vom Prinzip her wie mit dem notwendigen Treppenraum oder notwendigen Flur: hohe Anforderungen an die Baustoffklassen der verwendeten Materialien, aber dann erhebliche Brandlasten darin, weil die BauO das nicht explizit ausschließt. Ist das logisch?
Ich habe ja auch schon Kabeltrassen mit erheblichen Brandlasten in TG akzeptiert, wenn sie z.B. über den Fahrgassen verlegt wurden. Ich sage also nicht, dass es auszuschließen ist; aber ein genauer Blick darauf kann nicht schaden...
Gruß
Matthias Bußmann