was "wirklich" gemeint ist, kann man - zumindest in der an die MBO angelehnten ByBO 2008 ff. - i.d.R. aus dem ersten Absatz des jeweiligen Artikels ablesen, in der sog. Schutzzieldefinition.
Und demnach geht´s bei allen Forderungen des art. 33 "Notwendige Treppenräume, Ausgänge" darum, den Treppenraum im Brandfall AUSREICHEND LANG nutzbar zu halten.
Wenn die Trittschalldämmung UNTER eines Estrich brennbar ist - welchen Einfluß hat das darauf, dass der Treppenraum ausreichend lang nutzbar ist?
Jeder sollte sich vorstellen können, wie schwierig es ist, brennbare Trittschalldämmung in einem im Grunde Brandlastfreien Treppenraum (= kaum Stützfeuer) dazu zu bringen, dass die Nutzung des Treppenraumes verunmöglicht wird...
Hier geht´s doch - nach gesundem Menschenverstand - ausschließlich um Dämmung, die auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in Brand geraten kann (Dach, innenliegende Aussenwanddämmung etc.).
Ich plädiere - wie Kollege Müller - dafür, die Kirche im Dorf zu lassen und nicht aus Angst vor einem Hostienbrand in einen gesprinklerten Bunker zu verlegen...
Stefan Blümel