Liebe Forumsteilnehmer,
Anders gefragt:
Bei den tragenden Bauteilen Wände, Stützen (Art.25) und Decken (Art.29)
gibt es bei GK2 die Anforderung feuerhemmend
Bei nichttragenden Bauteilen und Außenwände (Art.26) gibt es bei GK 2
keine Anforderung, es genügt normal entflammbar.
Zählt nun die Treppe mit Balkon bzw. Podestzugang zu den tragende Bauteilen nach
Art. 25 und 29 oder nicht?
Sind mit tragenden Bauteilen nur die Bauteile gemeint, die das Gebäude tragen?
Grundsätzlich finde ich ja eine Außentreppe vom Brandschutz besser
als eine nicht gesicherte Innentreppe (Bei GK2 kann man ja ein Loch in die Decke machen und eine Holztreppe reinstellen). Vielleicht liege ich aber mit meiner Einschätzung falsch...