Hallo Forumteilnehmer,
ich stehe vor folgendem Problem.
Ein Wohngebäude mittlerer Höhe mit 5 Geschossen, mit innenliegendem Treppenraum.
Ich wurde drauf hingewiesen, dass jede Wohnung einen Vorraum erhalten müsste.
In der VV BauO NRW steht im Punkt 37.4221
"Der notwendige Treppenraum darf aus den Geschossen nur über einen Vorraum oder einen höchstens 10 m langen notwendigen Flur oder Flurabschnitt zugänglich sein...."
"Abweichend von Nr. 37.4221 ist in Gebäuden mit nicht mehr als 10 Wohnungen oder Nutzungseinheiten von nicht mehr als 200 m2 Nutzfläche der Vorraum oder der Flur nicht erforderlich, wenn die Öffnungen zum Treppenraum rauchdichte und selbstschließende Türen in der Feuerwiderstandsklasse T 30 erhalten...."
Wohnungen mit T30 Türen...
Bin auf Meinungen gespannt.
Gruss Vaya