ich verstehe den Verfahrensablauf nicht so ganz.
Es gibt ein Brandschutzkonzept, das von einem Prüf-SV geprüft und genehmigt wurde (Prüfbescheinigung 1).
Damit ist das Thema Brandschutz genehmigungsrechtlich final beschieden.
In welchem Verfahrensschritt soll jetzt eine Abstimmung zwischen dem BH (oder Architekt? Fachplaner Elt? oder Fachplaner Brandschutz?) und der - durch die Einschaltung des o.g. Prüf-SV für den Brandschutz für Brandschutzthemen gar nicht mehr zuständige - Bauaufsichtsbehörde erfolgen?
Zwar tendiere ich in der Sache dazu, dass eine Blitzschutzanlage beim ungeregelten Sonderbau KiTa heutzutage Standard ist, andererseits gibt´s keine explizite Vorschrift, von der eine förmliche Abweichung beantragt werden müsste, wenn man ohne Blitzschutz konzipiert und baut.
Und da das Brandschutzkonzept keine Blitzschutzanlage fordert und der Prüfer dies auch nicht zur Auflage gemacht hat ist jetzt eine KiTa ohne Blitzschutzanlage Genehmigungsstand.
Die untere Bauaufsichtsbehörde hat jedenfalls gar nichts mehr zu fordern, die könnten allenfalls das Prüfergebnis bei der ROB beanstanden - aber dass das zu einer echten Beanstandung und Rücknahme des Prüfergebnisses durch die ROB führt, wäre eine Präzedenzfall.
Stefan Blümel