Also ich schließe mich Herrn Blümel an:
Gem. MIndBauRL kann ebendiese angewandt werden bei Gebäuden des Gewerbes, die der Pruduktion ( und dazu zaählt auch Verteilung von Waren) poder Lagerung von Produkten dun Gütern dienen.
Somit PKW = Ware
Verkauf = Verteilung
MIndBauRL Tabelle 6 K1 erdgeschossig bis 1.800 m? Tragende Konstruktion und Dachkonstruktion in F 0 möglich.
Aber: 6.1.2. beachten: Alle F0-Bauteile nicht brennbare Baustoffe, sonst F 30!
Gruß
Randolf Hergenhan