Sehr geehrte Damen und Herren,
das vorliegende Gebäude Klasse 3 verfügt über Erd- und Obergeschoss sowie einen Dachboden.
Das OG soll zur Herberge
Es verläuft eine Treppe ohne Treppenraum von EG über OG zu DG (alles offen). Das OG hat einen unmittelbaren Ausgang zu einer Außentreppe (=notwendige Treppe). Die innere Treppe ist nur weiterer FR-Weg anstelle der anleiterbaren Stellen. Die Grundflächen sind >200m? je Geschoss.
Da die Treppe nicht notwendig ist, kann man auf einen Treppenaum verzichten. Ich bin der Meinung, dass die Herberge dann aus Sicht des Vorhabens zum Abschluss der Deckenöffnung seitlich gegen den Treppenbereich mit Trennwand (F30 wie Decke) abzuschließen ist. Im EG sind Wände F30 vorhanden. Zur Tür im EG habe ich eine Empfehlung zum Abschluss mit einer T30 vorgesehen. Der übrige unveränderte Bestand soll gewahrt bleiben.
Ich bin der Meinung, dass für die Nutzung im OG den Anforderungen auch ohne Abtrennung des Treppenbereichs zum DG entsprochen wird und das Fehlen des Abschlusses zum DG im Bestand verzichtet werden kann. Sehen sie das ebenso?
Gruß Arnulf