hab´ ich jetzt nicht ganz verstanden.
Das Penthaus kann von BEIDEN Treppenräumen nur über einen Weg über das Flachdach erreicht werden? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Im anderen Falle, Penthaus liegt an einem Treppenraum (1. Rettungsweg), ersetzt der Fußmarsch über´s Flachdach lediglich die Drehleiter der Feuerwehr (2. Rettungsweg).
Da wüsste ich ganz klar, was mir lieber ist... (nichts gegen die Feuerwehr ;-)
Und Anleitern darf man auch an einer Fassade mit brennbaren Baustoffen, offenen Fenstern etc., ich sehe keinen Grund, warum eine harte Bedachung schlechter sein sollte als ein B2-Teppich in einem notwendigen Flur der GK4.
Stefan Blümel