hallo forum,
bevor die Diskussion auf Nebenkriegsschauplätze abdriftet, nochmals zu den Grundlagen meiner Frage:
- Es ist mir bewusst, dass Flure auch "bewohnt" werden können, da ist aber eine Frage des Entwurfs, der hier entsprechende Flächen vorzusehen hat-
hier geht es um notwendige Mindestbreiten, die nicht eingeschränkt werden können und dürfen (wer das überwacht, steht auf einem anderen Blatt)
- Das Evakuierungskonzept ist meiner Meinung nach zweitrangig. Es gibt immer einen Fall, bei dem evakuiert werden muss und dann sind die Mindestbreiten nachzuweisen, weil sonst kein Transport (mit was auch immer) möglich ist.
- Ob diesr Transport bequem, anstrengend oder stressig ist, ist in der Bauordnung nicht geregelt- gefordert ist eine ausreichende (lichte) Flurbreite und nur darauf bezieht sich meine Frage.
Gruss S+P