Hallo,
ich stehe bei der Erstellung eines Brandschutzkonzepts (Hessen, Mehrfamilienwohnhaus, GK4) vor dem Problem, dass in jeder Wohnung dezentrale Lüftungsgeräte mit WRG (Außen- und Fortluft) in der Außenwand eingebaut werden sollen.
Grundsätzlich sehe ich so, dass die Lüftungsanlagenrichtlinie, 5.1.2 "Mündungen von Lüftungleitungen", mir vorgibt, einen Abstand von 2,5 m zu Öffnungen und brennbaren Fassadenteilen einzuhalten oder Brandschutzklappen einzubauen. Das würde in meinem Fall aber bedeuten, dass ich in jedem Gerät zwei Brandschutzklappen einbauen muss. Da die Geräte hierfür aber anscheinend vom Hersteller nicht vorgesehen sind, bleibt mir nur übrig die gesamte Fassade nicht brennbar zu dämmen. Das stellt aber einen erheblichen Kostenmehraufwand für den Bauherren dar.
Hatte jemand schon einen entsprechenden Anwendungsfall und ist meine Beurteilung hier richtig?
Besten Dank.