Zunächst einmal gilt die Norm in NRW überhaupt nicht, da nicht baurechtlich eingeführt. Es ist immernoch die VVBauO NRW anzuwenden.
Eine Feuerwehrumfahrt wird ausschließlich in der IndBauR gefordert und sonst nirgends. Wenn ich mit meinem HLF in eine Sackgasse fahre, habe ich am Ende auch nicht immer einen Wendeplatz. Da muss ich schon den berühmten R-Gang nutzen.
Daher stellt sich hier zunächst die Frage, warum ist der Platz da und ist er überhaupt erforderlich?
Zur Urpsrungsfrage: Die Bauaufsicht ist die Genehmigungsbehörde und hört die Feuerwehr im Genehmigungsverfahren an, muss dieser aber nicht zwangsläufig folgen.