Die Brandfallsteuerung bewirkt doch, dass der Aufzug im Geschoss darüber mit offenen Türen stehen bleibt......
Da ist doch wohl der geschossweisen Rauchübertragung Tür und Tor geöffnet.
Ich weiß, dass die Türen nach DIN18090 in Verbindung mit der Schachtentlüftung baurechtlich ausreichend ist.
Aber ist das auch zielführend?
In Treppenräumen sehe ich kein Problem. Da kann man dann das Treppenhaus über die RWA Öffnungen oder Fenster entrauchen.
Aber in einem notw. Flur sind oft keine Fenster vorhanden. Da soll dann die 0,10m? zur Entrauchung und Freihaltung der Rettungswege ausreichen, vor allem wenn auch noch der Aufzug mit offenen Türen vorhanden ist?
Ich weiß nicht, ob das sinnvoll oder gar zielführend ist.
Armer Flüchtender, wenn er nichts mehr sieht vor Rauch sollte man eine Lautsprecherdurchsage machen mit Hinweis, dass ist doch aber zulässi :)
Nichts für ungut.