Die Türe zum Treppenraum sollte in Bayern spätestens seit 2008 ein T30-RS sein.
Der Heizraum muss gem. FeuV einen Ausgang haben, der entweder unmittelbar ins Freie oder über einen notwendigen Flur führt.
Und notwendige Flure im KG haben in Bayern T30-Türen zu Lagerbereichen.
Ist der "Privatkeller" (objektiv) ein Lagerbereich?
Ich würde sagen - üblicherweise schon.
Aber wie´s im konkreten Fall ist bzw. als was die "Privatkeller" im Bauantrag beantragt/genehmigt wurden (z.B. Hobbykeller...), ist im Einzelfall zu beurteilen.
Stefan Blümel