Hallo Herr Lammer,
in der BayBO 1998 war der Bauherr definiert: Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Anlage vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen läßt.
Das heißt, derjenige der baut, ist Bauherr. Das kann jede natürliche oder juristische Person sein. Es kommt nicht darauf an, ob dieser das auch darf, also ob etwa der Vermieter dem Mieter einen Umbau überhaupt gestattet, sondern alleine auf die Handlung.
Sobald ich den Hammer schwinge und ein Loch in eine Wand mache oder ein Elektrokabel an die Decke düble, bin ich Bauherr. Also quasi jeder, der an einem Gebäude herumschraubt oder dieses beauftragt.
Gibt es denn eine bestimmte Zielrichtung Ihrer Frage?
Gruß
Alexander Vonhof