Da handelt es wohl eher um einen Dachüberstand als mein Vordach, der m. E. so wie Sie ihn beschreiben, zulässig ist.
(Konsequenter Weise msüste die Behörde auch für die Fenster und Wände im EG entlang des Rettungsweges brandschutztechnische Anforderungen stellen ....)
P.S. Dachüberstand siehe Art. 30 (95) BayBauO
Gruß
C. Lammer