Hallo Hans,
grundsätzlich können Erleichterungen beim Dachgeschoßausbau für eine Empore nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Fläche der Empore kleiner ist als die Fläche des offenen Deckenteils, eine entsprechende Sichtverbindung in den Hauptraum besteht, sie im wesentlichen nicht über anderen Räumen errichtet ist und last not least keine Aufenthalträume an der Empore anschließen. In allen anderen Fällen ist von einem 2-geschoßigen Dachausbau auszugehen, mit den weitaus strengeren Brandschutzanforderungen. Mit Ihrem Treppenloch haben Sie schlechte Karten bezüglich Anerkennung als Empore, da hilft auch nicht Wortklauberei in der Bauordnung.
Gruß Günter Merkl