Meine Erfahrung in einem ähnlichen Fall:
Ein 4-geschossiges F90-Gebäude mit
EG = Industriebau 1800 m?, ein Brandabschnitt ohne BMA und
3 OGs = Verwaltung
habe ich (mit schriftlicher Bestätigung der OBB) wie folgt eingestuft:
Nach Achschnitt 6 / Tab. 1 der InBauRL zunächst = 4-geschossiges Gebäude
>> zulässige BA-Fläche = 1500 m? < 1800 m? = vorh.
>> Antrag auf Abweichung: Einstufung des EG als erdgeschossiger IndBau
Begründung: EG = separater BA durch Einhaltung von Ziff. 5.9 IndBauRL
durch mind. 1,5 m F90-Brüstungen.
Abhandlung der Obergeschosse nach BayBO.
Bei einem 2-geschossigen Gebäude gibt es noch Spielraum nach Ziff. 5.3
der IndBauRL.
Es macht keinen Sinn, eigenständige Büro-Nutzungseinheiten nach IndBauRL
oder größere Industrieflächen nach Bauordnung zu bewerten.
Vielmehr muss man in einem Konzept die Feuerwiderstände der Trennungen
festlegen.
Gruß
Erich Sauter