Der Statiker hat recht, wenn er die tragenden Bauteile anschaut und sagt sie erfüllen nicht die heutigen Standarts bzw. die neu notwendigen Standarts.
Das Bauamt betrachtet meist leider auch nur den Bereich der Umgebaut wird und nicht den Teil der in mitleidenschaft gezogen wird.
Um Bestandsschutz zu genießen, dürfte das statische System nicht angetastet werde, bei Ihnen schwerlich der Fall.
Ggf. kann man mal in einer alten Version der DIN 4102-4 schauen, ob dort für verputzte Stahlbauteile ggf. F90 erreicht wurde, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann,
in dem genannten Fall mit der DIN können sie Bestandsschutz wahren.
Anderfalls müssten sie die Decken und tragenden Stahlbauteile Brandschutztechnisch bekleiden mit den gängigen Systemen, z.B. Rigips, Promat, Fermazell. Dann wären Sie formal richtig.
Suchen Sie das gespräch mit der Brandschutzdienststelle und der Bauaufsicht um das Problem zu erörtern.