Lieber IBH BSB,
wenn Sie auf e i n e m Grundstück bauen, brauchen Sie bis 40 m keine Brandwand. Wenn Sie näher als 2,50 m zu einer G r e n z e stehen : Brandwand HBO § 27.
Zwischen verschiedenen Nutzeinheiten sind Trennwände HBO § 26 zu errichten, um den Brand von Wohnung zu Wohnung oder Büro zu Büro usw. zu verhindern )Trennwand - die Brandwand des kleinen Mannes).
Trennwände haben die gleiche Aufgabe wie Brandwände aber auf einem etwas erleichterten Niveau.
Wenn e i n e r seine Schlafräume im einen Haus und sein Wohnzimmer im andren haus haben will, braucht er keine Trennwand weil gleiche Nutzeinheit. Wenn es zwe, drei, ... Nutzer sind, ist eine Trennwand zu ziehen, die den Brandüberschlag verhindert.
Bei 3,50 m Abstand kann man mit einer "einseitigen, fiktiven Grenze" argumentieren, um nur e i n e Trennwand zu errichten: eine seite hat mehr als 2,50 m Abstand zur gegenüberliegenden "Grenz"-Wand, die andere wird geschlossen ausgeführt.
mfg Franz Schächer