Hallo liebe Kollegen,
ich habe aktuell das Problem, dass in einem Bestandsgebäude GK 5 in Hessen bestehnde Laubengänge zum Teil durch eine Fensterfront mit Öffnungsflügeln verschlossen wurden. Wir haben dann die Öffnungsflügel genehmigungskonform rückbauen lassen und jetzt das Problem, das die Mieter sich massiv , auch anwaltlich, beschweren.
Aufgrund des Rückbaus regnet es jetzt in den Laubengng rein.
Nach Rücksprache mit der FW Frankfurt sind Laubengänge frei zu halten damit Rauchgas entweichen kann. Die Idee einen Teil z. B. mit Lamellen zu schließen kann nicht zugestimmt werden es würde auch dann der Rauch nicht entweichen können, im Gegenteil, durch die Stellung der Lamelle ist die Entrauchung noch schlechter.
Hat jemand eine Idee, was man noch machen könnte bzw. gibt es irgendwo in der HBO, in Kommentaren oder sonstwo Definitionen von Laubengägen in denen klar festgelegt ist, wie groß eine Öffnung sein muss.
Mein Bauherr ist mittlerweile sehr nervös und erwartet eine klare Aussage.
Kennt jemand Hersteller von Verschlüssen speziell für Laubengänge, die sich im Brandfall mittels Rauchmelder öffnen.
Gruß
Christian Hirsch