Hallo Brandschützer,
meine Frage heute lautet:
Kann in der Abstandsfläche zwischen 2 Gebäuden, welche auf dem Nachbargrundstück für ein geplantes Gebäude als Baulast eingetragen ist, der Nachbar ein in einer Abstandsfläche zulässiges Gebäude errichten, ohne daß an die Grenzwand des Gebäudes, für welches die Baulast eingetragen ist, eine Anforderung an den Feuerwiderstand erhoben werden kann?
Das Gebäude steht in NRW.
Gruß NF-Albrecht