Hallo Kollegen,
für folgende Situation soll ich als Brandschutzdienststelle eine Stellungnahme abgegeben:
Ein Discounter plant den nachträglichen Anbau einer Backstation, zu der ein Vorbereitungsraum gehört, in dem die Backware eben, wie der Name sagt, Backware vorbereitet wird. Der Raum ist ca. 46 qm groß, es gibt nur einen Zugang über einen kleinen Flur (ca. 12qm Fläche), der einerseits wieder in den Verkaufsraum führt, andererseits direkt ins Freie (Notausgang) Die Situation dürfte wahrscheinlich Einigen bekannt vorkommen.
Zu dem Vorhaben existiert ein Brandschutzgutachten, das besagt, dass ein zweiter Rettungsweg nicht erforderlich sei, es sich nicht um einen Aufenthaltsraum handelt, weil dort nur vorübergehend, mit Unterbrechung, jeweils nur eine Person tätig ist für täglich insgesamt ca. 4,5 Stunden (morgens 1,5h, mittags 1,5h, abends 1h, zur Reinigung abends ca. 0,5h). Außerdem bestünde Sichtverbindung über eine Glasfront in den Verkaufsraum, so dass Rauch unmittelbar wahrgenommen werden könnte. Wäre nun die Forderung nach einem 2. Rettungsweg trotzdem ausreichend begründbar? Nach dem Anbau liegt die gesamte Verkaufsfläche übrigens immer noch bei ?nur? ca. 1400qm. Ich weiß, es existiert ja ein Brandschutzkonzept, trotzdem: Ich bin gespannt, danke im Voraus.