In einem best. Verkaufsgebäude sind Umplanungen und Änderungen nötig. Als Brandschutzplaner habe ich jetzt das Problem, dass im OG eine Verkaufsfläche von 2890qm vorhanden ist, jedoch sind 2 Treppenhäuer mit 2 bzw. 2,25m, die 4 anderen aber nur mit 1m Breite vorhanden.
Es sind aber noch ein Rollsteig (2 Richtungen, keine Rolltreppe, sondern gerade Fläche, auf der man Kinderwagen usw. auch schieben kann) sowie Aufzüge für den normalen Zugang vorhanden.
Aus der 30cm/100qm-Regel kann man die Tür bzw. Treppenbreite mit 8,67m ermitteln, vorhanden sind 8,25 bzw 7,76m Türbreite. Ich komme also nicht genau hin.
Daher meine Frage:
Ist der Rollsteig als Rettungsweg ansetzbar, zumal er als normaler Zugang für den Bereich ohnehin genutzt wird und auch bei Stromausfall keiner stecken bleiben kann?
Zudem, Rampen sind z.B. in Tiefgaragen auch als Fluchtweg möglich und sind mit bis zu 15% steiler geneigt als die Rollsteige.