Hallo B. Berger,
ob hier im Rahmen einer Abweichung mit den dargestellten Kompensationsmaßnahmen die brennbaren Bauteile im Fluchtweg zulässig sind, lässt sich wohl nicht als "Ferndiagnose" feststellen. Da es sich um ein Bestandsgebäude handelt, welches anscheinend auch noch unter Denkmalschutz steht, wird man aber sicher nicht das aktuelle Baurecht 1:1 umsetzen können.
Im Moment frage ich mich aber, was der "Fluchttunnel" eigentlich sein soll. Ich würde ihn im Moment als notwendigen Flur als Zugang zum Treppenraum sehen. Dieser wäre dann gegenüber den nicht ausgebauten Bereichen entsprechend abzutrennen, was aber möglicherweise aufgrund des fehlenden Feuerwiderstands der übrigen Dachkonstruktion zulassungskonform nicht möglich wäre.
den Kompensationsvorschlag mit der BMA finde ich aber gar nicht so schlecht, da man hierüber selbst bei eingeschranktem Feuerwiderstand der Abtrennung eine rechtzeitige Alarmierung und Selbstrettung sicherstellen würde. Und wenn dann der Flur zwar nicht von Brandlast aber von Brandursachen weitestgehend freigehalten wird, der 2. Rettungsweg über die Feuerwehr auch wirklich sicher und schnell hergestellt werden kann und der Aufenthaltsraum gegenüber Flur und nicht ausgebauten Dachräumen einen zumindest vorübergehend sicheren bereich darstellt, könnte ich mir hier eine Zulässigkeit im Zuge einer Abweichung durchaus vorstellen. Dieses ist dann aber im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes detailliert zu prüfen und darzulegen.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer