Na, da tun sich ja einige Themen auf. Sehr schön!
Stimmt, bei der von mir beschriebenen Anlage handelt es sich im Grunde um eine Hausalarmierungsanlage. Das Anrücken der Feuerwehr steht hier also nicht im Vordergrund, sondern hauptsächlich die Warnung ggf. anwesender Personen.
Ich würde dennoch eine interne BMA bevorzugen, welche grundsätzlich nach DIN 14675 geplant und ausgeführt wird. Eine Hausalarmierungsanlage (z.B. wie bei Schulen) oder womöglich nach DIN 14676 birgt m.E. zu viele Unsicherheiten auf Seiten der Projektanten und der abnehmenden Sachverständigen (und generiert viele Rückfragen).
Aber vielleicht wäre hier hilfsweise noch eine Hausalarmanlage (HAA) nach BHE-Richtlinie (09/2005) denkbar. Wichtig sind eigentlich zwei Punkte: 1. Die Anlage wird von einem Sachverständigen abgenommen; 2. Die Anlage wird regelmäßig gewartet.
Zitat Vonhof: "Wenn also eine BMA Bestandteil einer Verordnung ist oder im Einzelfall angeordnet wird, ist diese immer mit einem Fernalarm zu versehen."
Das kommt der Frage sehr nahe, was wohl zuerst da war, die Henne oder das Ei! Möchte ich eine Abweichung zur LBO kompensieren und schreibe daher eine interne BMA in den Nachweis - und dieser Abweichung wird dann zugestimmt, ist sie dann "angeordnet"? Oder noch überspitzter: Ich schreibe zu Kompensation der Abweichung eine HAA hinein, ist diese dann aufzuschalten? Kann es damit künftig überhaupt noch HAA´s geben?
Bin selber bei der FF und kenne die Problematik der BMA´s. Zum Alarm kommen in der Tat häufig nur diejenigen, die eine gepflegte Blaulichtfahrt zu schätzen wissen. Aber man muss die BMA´s doch etwas in Schutz nehmen! Die Hälfte der BMA-Alarmierungen sind durchaus auf Nutzerfehlverhalten zurückzuführen (klassische Täuschungsalarme). So ergibt sich also in etwa eine Drittelung: 1/3 der BMA´s meldet sich das ganze Jahr nicht, bei 1/3 laufen Täuschungsalarme auf und lediglich bei 1/3 gibt es Fehlalarme aufgrund technischer Probleme an der Anlage.