Vielen Dank für die Rückmeldung!
Das mit dem C-42-Druckschlauch ist mir ja auch klar und die entsprechenden Anforderungen ebenfalls. Es geht mir nur darum, wo genau steht, dass der Wandhydrant mit dem C-42-Druckschlauch auch als "Typ F" gekennzeichnet werden darf bzw. muss. Wie bereits richtig erwähnt dient der Wandhydrant "Typ F" "der Brandbekämpfung durch Laien und durch die Feuerwehr" (DIN 14461-1) und muss deshalb den formstabilen Schlauch haben. Der Wandhydrant mit dem Flachschlauch (C-42-Druckschlauch) dient dagegen "der Brandbekämpfung durch unterwiesene Personen sowie durch die Feuerwehr" (DIN 14461-6 vom September 2009). Das Wort "Selbsthilfe" kommt in dieser Norm (DIN 14461-6) nicht vor. Hier wird im Sinne der Norm jedoch auch nur mit dem Wandhydranten-Symbol und nicht mit dem Zusatz "Typ F" gekennzeichnet. Vor Ort finde ich jedoch oft solche C-42-Druckschlauch-Wandhydranten mit einer "Typ F" Kennzeichnung, kann jedoch nicht erklären, wo es steht, dass auch dieser Wandhydrant ein "Typ F" ist.
Gemäß den Normen ergibt sich für mich persönlich folgende "Definition":
Wandhydranten mit formstabilem Schlauch:
Typ S: nur Selbsthilfe, für den Laien nutzbar
Typ F: Selbsthilfe (auch durch den Laien) und zusätzlich Nutzung durch die Feuerwehr
Wandhydrand mit Flachschlauch (C-42-Druckschlauch):
keine Kennzeichnung mit Typ F, Nutzung nur durch unterwiesene Personen und durch die Feuerwehr, also keine Nutzung durch Laien.
Auch in der DIN EN 671-2 von 2001 und dem aktuellen Entwurf steht nichts von einer Kennzeichnung mit dem Zusatz "Typ F" für Wandhydranten mit Flachschläuchen.
Deshalb meine Frage: Wo steht, dass der gekennzeichnete "Typ F" Wandhydrant auch mit Flachschlauch (C-42-Druckschlauch) ausgerüstet werden darf?
Nochmals Vielen Dank für die Rückmeldung!