HAllo Zusammen,
bei einem winkelförmigen Gebäude habe ich Gebäudeknick eine Trennwand zwischen 2 Büroeinheiten. Das bedeutet, ich habe in der Außenwand zwei unmittelbar gegenüberliegende Fenster im Abstand von ca. 1m die zu unterschiedlichen Nutzungseinheiten gehören.
Ich finde in der BayBO keine Anforderunegn. Nur bei Brandwänden.
Logisch ist mir auch bei Treppenräumen.
Wie sieht es bei unterschiedlichen Nutzungseinheiten aus= Die Gefahr des Brandüberschlages von Nutzungseinheit zu Nutzungseinheit ist doch auch gegeben?