Hallo Forum,
ich habe bezüglich einer Brandmeldeanlage mit nicht automatischen Druckknopfmelder eine Frage.
Es handelt sich um eine Verkaufsstätte die in die Verkaufsstättenverordnung fällt.
Hier wird nach § 20 VkVO eine Brandmeldeanlagen mit nichtautomatischen Brandmeldern zur unmittelbaren Alarmierung der dafür zuständigen Stelle gefordert.
soweit so gut.
Benötigt man für eine solsche Anlage ein FSD für die Feuerwehr? In meinen Augen nicht, da es nur zur Alarmierung kommen kann während der Geschäftszeiten und somit die Verkaufsstätte zugänglich ist.
Liege ich mit meiner Begründung richtig?
Danke