Sehr geehrter Herr Blümel,
dichtschließende in Bayern: bitte die Vollzugshinweise zur BayBO lesen;
ist nicht so, wie Sie denken!
3-seitig gefälzt oder stumpf mit oder ohne(!) 3-seiteige Dichtung; unten ohne!
C. Lammer hat mit seinen Ausführungen soweit Recht;
Lüftungsgitter nein, Unterschnitt nicht geregelt und möglich;
wir sollten hier nicht päpstlicher als der Papst (egal was wir persönliche von dem Typen halten!);
die "dichtschließende" muss nicht zwangsläufig selbstschließend sein; warum wollen wir dann Probleme beim Unterschnitt sehen, wenn die Tür offen stehen darf? insbesondere bei der Nutzung als WC-Tür (wo ist das Risiko? - die Brandlast und Gefahr? - ok, nach dem Genuss von Zwiebeln oder Eiern... - aber dann eher anderer Art, als wegen Brandschutz!);
beim Putzkämmerchen mit brennbaren Reinigungs- und Lösungsmitteln ist das was anderes!
zu den Schiebetüren: es gibt sogar T30 und/oder RS-Schiebetüren (z.B. HOBA.de)
zur Bodenluft gibt es Infos vom ifz-Rosenheim: (n. DIN 18100 und 18101 im Maßkettenabgleich) zw. 0 und 13 mm;
zur historischen Definition woher die Begriffe kommen: "dichtschließend" oder auch "vollwandig" habe ich umfangreiche Recherchen getätigt, die aber den Rahmen hier sprengen würden; es ist schon ganz lustig, wie sich manche Dinge/Begriffe im Laufe der Jahre verselbstständigen und was daraus wird!
Der Unterschnitt ist auch bei den Passiv-Energiehäusern immer wieder ein Diskussionspunkt!
mfg
der Feuerteufel