Autor: H. Hewener Hallo Gast,
auf Ihre Frage eine genaue Antwort zu geben, ist so noch nicht möglich, da hier die Zusammenhänge nicht klar sind.
Dennoch versuche ich, Ihnen ein wenig Klarheit zu schaffen:
1. muss unterschieden werden zwischen Ausgängen und Rettungswegen (mit deren Ausgänge)
2. muss unterschieden werden zwischen Rettungswegen und "baulichen" Rettungswegen;
Ausgänge haben nicht immer was mit Rettungswegen zu tun, können also auch sonst wo sein;
der Unterschied zw. Rettungswegen und "baulichen" Rettungswegen besteht darin, dass ein 2. Rettungsweg auch ein Notausstieg, z.B. Rettungsfenster sein kann, ein baulicher Rettungsweg immer ein entsprechender notwendiger Flur ggf. mit einer notwendigen Treppe ist;
in Ihrem konkreten Fall:
ein Ausgang und ein Fenster (Mindestgröße in Bayern 0,6 x 1,0 m, Brüstungshöhe < 1,1 m) sind 2 Rettungswege; in der Regel sind immer 2 Rettungswege erforderlich (Ausnahme: Sicherheitstreppenraum)
ansonsten - einfach Kreisbauamt anrufen oder Brandschutzsachverständigen fragen;
Gruß H. Hewener