Feuerlöscher dürfen ohne diese Klebefolien/Schilder aufgehängt werden, wenn diese frei zugänglich und stehts gut sichtbar sind.
die ortskundigkeit der büromitarbeiter kann hinzufügend positiv helfen, wenn diese wirklich informiert sind. die ortsunkundigen besucher werden sowieso nur fliehen.
sofern die FW/ brandschutzbehörde das so ohne hinweisschilder abgenommen hat ist dies auch nicht erforderlich zu ändern. können tut man immer.
die zitierte textstelle von power150 betrifft im übrigen nicht die löschmittel, sondern die kennzeichnung des rettungsweges an sich. fürt hier ein weg an einer tür mit elektrischen anlagen (hier warnschilder dran) ist dieses hinweisschild auch nicht gemeint.
augen auf beim eierkauf:
umgucken wieviel objekte es gibt verschiedenster art, bei denen nicht 50 hinweisschilder für eine handvoll löscher geklebt werden.
allein das "stehts gut sichtbar" ist eine definitionssache. deshalb das wort "dürfen"