Hallo,
zuerst einmal danke für die Antworten.
So recht zufrieden bin ich aber immer noch nicht:
Zunächst bin ich mir nicht so recht klar darüber, ob das Ganze was mit der Fassade zu tun hat. Ich dachte immer, die §§ beziehen sich auf die Brandweiterleitung in der Fassade, z.B. in`s nächste Geschoss: "...Brandausbreitung in und auf diesen Bauteilen...".
Im vorliegenden Fall sind große Teile der Hallen offen und mit dem Stapler befahrbar. Also gar keine Fassade, nix mit Brandweiterleitung in oder auf der Fassade, keine schwer entflammbaren oder nicht brennbaren Baustoffen, dafür aber massiv Brandlast im Gebäude durch das gelagerte Holz.
@ firefly: der Hinweis, dass die Abstandsflächen nach LBO nur für Gebäude mit nicht brennbaren Außenwände gilt, ist mir neu. Demnach müsste es für Häuser mit Holzfassaden andere Abstandsflächen geben?
Ich bin ja auch der Meinung, dass es so nicht geht. Aber das sollte ja baurechtlich irgendwo verankert sein, oder?
Und nochmal: Die Gebäude (alle auf demselben Grundstück) wurden so genehmigt und stehen bereits, sind also baurechtlich scheinbar nicht zu beanstanden.
Ich kann nur immer noch nicht glauben, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, die so einen offensichtlichen Missstand verhindert.
Baurechtlich dürfte ich hundert solche Hallen mit 5.00m Abstand nebeneinander stellen, weil jede einzelne durch die eingehaltene Abstandsfläche ja als eigener Branbabschnitt gilt.
Die Versicherung sieht das übrigens anderst, für die sind im vorliegenden Fall alle Hallen trotz eingehaltener Abstandsflächen ein Brandabschnitt.
Kann doch nicht sein, oder?