hallo JeSchoppi, (weicht zwar vom Ursprung der Frage ab, aber dennoch der Hinweis:)
rein theoretisch haben Sie mit den 7 mm Drahtglas ein bisschen Recht;
"feuerhemmend" möchte ich das nicht beschreiben, eher feuerstabil (n. EN "E" nicht "EI"), oder wie es früher hieß "feuerfest", da die thermische Isolation fehlt (ist halt für G-Verglasung geeignet und nicht für F);
aber VORSICHT bei Drahtglas (insbesondere bei der hier zitierten SchulbauR); Drahtglas ist kein Sicherheitsglas (BGR/BGV) und in vielen Bereichen (Schulen, KKH, KiTa/KiGa, ... nur mit besonderem "Schutz gegen Eindrücken" erlaubt (d.h. Gitter davor!); für die Ertüchtigung im Bestand gibt es geeignete Sicherheitsfolien, die nachträglich aufgebracht werden und durch die BG/GUV akzelptiert werden! (bei Bedarf einfach melden!)
Kommentar CLammer vom 1.12.:
hier scheint sich jemand auf die Füße getreten zu fühlen - warum auch nicht?
meine Anmerkung rührt nur daher, dass genau solche unpräziesen Aussagen, abgeleitet von unverstandenen, wörtlich übernommenen Formulierungen der BauO, dazu führen, dass am Bau hinterher Mist ausgeschrieben und ausgeführt wird;
..."Wie diese Anforderungen konstruktiv umgesetzt werden, war weder Bestandteil der Frage noch der Antwort. Dies ist zunächst mal Aufgabe des Planers.".... -- und der ist überfordert damit!
mit einer solchen Philosophie, werden Luftschlösser gebaut/geplant und der Handwerker oder Architekt im Regen stehen lassen; wir sollten schon als Fach- statt Schwachplaner, wissen was es gibt und was wir realistisch verlangen können;
in der späteren Stellungnahme vom 2.12., stellen Sie ja wieder etwas klarer, wie es sein muss, bzw. darf;
mfg
der Feuerteufel