Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Alwin Strobel Hallo zusammen
In der Musterbeherbergungsstättenverordnung ist geregelt, dass die zwei Rettungswege über einen gemeinsamen Flur geführt werden können.
ist es auch denkbar, dass der 1. Rettungsweg über ein notwendiges Treppenhaus nach unten und der 2. Rettungsweg über dasselbe Treppenhaus aber auf gleicher Ebene zu einem weiteren notwendigen Flur zu einem anderen Treppenhaus geführt wird.
Wenn nicht, wäre als Kompensationsmaßnahme der Einbau einer automatischer RWA Anlage im Treppenhaus ausreichend. Eine Brandmeldanlage ist im Gebäude vorhanden.
Beim Bauvorhaben handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
A. Strobel