Hallo,
ich plane gerade einen baulichen Rettungsweg über Außentreppe. In diesem Bereich sind keine Fenster, sondern nur die Türen in jdem Geschoss ins Freie.
Außentreppen müssen doch im Brandfall sicher begehbar sein.
Heißt das, die Türen haben die selben Anforderungen wie Türen von Nutzungseinheiten zu notwendigen Treppenraäume?
Vielen Dank