Guten Abend zusammen,
für ein bestehendes Krankenhaus planen wir die Erweiterung der Intensivabteilung auf deutlich über 20 Betten.
Die Arbeitsbereiche in den Fluren müssen ungehindert durchgängig sein, es gibt einen offenen Pflegestützpunkt, Materialschränke, Arbeitszeilen offen zum Flur.
Der Erfordernis, den Flur als notwendigen solchen ausbilden zu müssen, entledigen wir uns durch die Gliederung in drei Großraum- / Sonderbereiche mit max. 400 qm und max. 10 Patienten.
Die Personalverfügbarkeit ist hoch ? eine Pflegekraft je 1 ? 2 Patienten, die weiterführenden Fluchtwege sind gegeben. Das alles ist für uns Planer in Baden-Württemberg anwenderfreundlich geregelt in den:
?Hinweisen des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung?
und unter
http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/100846/Hinweise_Krankenhaeuser.pdf
nachzulesen.
Die Zeit, die eine Pflegekraft benötigt um einen Intensivpatienten transportfähig zu machen, beträgt nach einer Untersuchung 4 min bzw. 9 min. beim Beatmungspatienten!
Nun meine Frage: Kann ich die Flurwände zu den Patientenzimmern im Großraum- / Sonderbereich tatsächlich ohne Brandwiderstand ausführen? Oder muss ich hier dann doch F30 / Türen dichtschliessend ausführen um der extrem hohen Evakuierungszeit gerecht werden zu können? Greift hier der Passus aus o. g. Empfehlungen zum Großraumbereich: ?Insbesondere sind Räume, die der stationären Unterbringung von Pflegebedürftigen dienen, von dem Bereich, durch den im Brandfall die Evakuierung vorgesehen ist, durch eine feuerhemmende Wand und dichtschließende Türen abzutrennen.? So dass ich doch F30-Wände planen muss?
Dank sei allen, die hier weiterhelfen.
Gruss
Hans Golding