Hallo Brandwart,
was ist denn Ihrer Meinung nach der Unterschied zwischen einer Schleuse und einer Sicherheitsschleuse? Und welches Schutzziel ist damit verbunden?
Ähnliche Anforderungen lassen sich heute noch aus der SoBauVO für Hochhäuser entnehmen oder ehemals auch für Krankenhäuser.
An diese Vorräume sind ähnliche Anforderungen gestellt, sie nennen sich leider nur nicht Sicherheitsschleuse.
Ein Aufzugvorraum z.B. ist aber auch eine Sicherheitsschleuse. Auch hier kann ich mir nicht vorstellen, dass daran andere Nutzungen offen angrenzen.
Leider kenne ich auch keine aktuelle rechtlich fundierte Definition des Begriffs "Sicherheitsschleuse" (im Sinne von Brandschutzschleuse).
Aus der Praxis:
Die Brandbekämpfung in einer Tiefgarage gehört sicher zu den schwierigsten Einsätzen, die Feuerwehren bei entsprechend schlechten Einsatzbedingungen zu bewältigen haben.
Heikel wird es dann zusätzlich, wenn angrenzende Wohngebäude zusätzlich zu kontrollieren sind und sich das Brandgeschehen dorthin ausweitet. Wenn ich mir nun noch die fehlende Sicherheitsschleuse mit zwischen Garage und Treppenraum nicht abgetrennten Kellerabteilen vorstelle, kann die Lage schnell unbeherrschbar werden...
Insofern nehme ich mir die Freiheit, die Definition des Begriffs "Sicherheitsschleuse" in erster Linie im Sinne der Bewohner und der Feuerwehr zu verstehen.
Sie gründet übrigens im Wesentlichen auf alten Vorschriften; ich erinnere mich dunkel, dass es früher dazu eine genaue Beschreibung gab, wie eine Sicherheitsschleuse auszusehen hat, z.B. mit Türabstand 3m, keine angrenzenden Räume usw. Ist alles verschwunden, und wir dürfen raten.
Eine rechtliche Entscheidung wäre wie immer für alle Beteiligten hilfreicher...
Gruß
Matthias Bußmann